Allgemeine Bestimmungen
Nautički centar Trogir d.o.o., Maksimirska ulica 282, 10000 Zagreb (im Folgenden: der Veranstalter) organisiert die Dalmatia Boat Show (im Folgenden: die Messe) in der Marina Baotić, Seget Donji, Don Petra Špike 2a/Konacvine 15 (im Folgenden: die Marina) im Zeitraum vom 10.04. bis 13.04.2025. Interessenten sind juristische und natürliche Personen, die gemäß den Allgemeinen Bedingungen das Anmeldeformular für die Teilnahme an der Dalmatia Boat Show ausfüllen, über die der Veranstalter noch keine Entscheidung getroffen hat. Aussteller sind juristische und natürliche Personen, die gemäß den Allgemeinen Bedingungen an der Dalmatia Boat Show teilnehmen.
Anmeldung und Teilnahme
Das Recht zur Teilnahme an der Dalmatia Boat Show 2025 haben alle juristischen und natürlichen Personen aus der Republik Kroatien und dem Ausland, die das Anmeldeformular, das zugleich als Ausstellungsvertrag gilt, ordnungsgemäß und fristgerecht ausfüllen. Durch das Absenden des Anmeldeformulars bestätigt der Aussteller seine Teilnahme an der Messe und akzeptiert alle Bedingungen und Preise des Veranstalters. Das Anmeldeformular/der Vertrag für Aussteller muss dem Veranstalter spätestens bis zum 01.12.2024 zugestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über die Annahme oder Ablehnung jeder einzelnen Anmeldung zu entscheiden und die Interessenten innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Anmeldeformulars über seine Entscheidung zu informieren. Auf Basis der angenommenen Anmeldungen/abgeschlossenen Verträge wird der Veranstalter die Zuteilung der gemieteten Flächen auf dem Messegelände vornehmen. Das Anmeldeformular/der Vertrag für Aussteller ist unwiderruflich und bindet den Aussteller. Alle Anmeldungen zur Ausstellung beziehen sich ausschließlich auf die angemeldeten juristischen und natürlichen Personen. Der angemeldete Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Ausstellungsraum an eine andere juristische oder natürliche Person zu untervermieten, und sollte er dies dennoch tun, wird er von der Messe ausgeschlossen und muss die doppelte Teilnahmegebühr zahlen. Der Aussteller darf den Raum nicht ohne Zustimmung des Veranstalters an eine andere juristische oder natürliche Person übertragen. Die Aussteller verpflichten sich, dem Veranstalter spätestens 5 Tage vor Beginn der Messe eine Liste der Mitarbeiter, die während der Messe auf der gemieteten Fläche arbeiten werden, sowie deren Telefonnummern zur erleichterten Kommunikation zu übermitteln.
Zahlung
Die Preise der Messe basieren auf der gültigen Preisliste der Dalmatia Boat Show. Falls der Veranstalter das Anmeldeformular/den Vertrag für Aussteller akzeptiert, sendet er ein Angebot, das alle ausgewählten Dienstleistungen mit dem Gesamtpreis und den Zahlungsinformationen enthält. Der Aussteller ist verpflichtet, alle Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebots zu bezahlen. Angebote und/oder Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Aussteller bei der Ausfüllung des Anmeldeformulars angegeben hat. Alle Rechnungen für die Teilnahme, die von der Dalmatia Boat Show ausgestellt werden, müssen bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden. Rechnungen für andere Dienstleistungen oder Lieferungen, die gesondert bestellt werden, sind am Tag der Rechnungsausstellung fällig.
Ausstellungsfläche
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Ausstellungsraum und die bestellte Ausrüstung spätestens 24 Stunden vor Beginn der Messe bereitzustellen, und der Aussteller ist verpflichtet, alle Ausstellungsgegenstände mindestens 18 Stunden vor Eröffnung der Messe anzuliefern. Boote dürfen frühestens 72 Stunden vor Beginn der Messe geliefert und spätestens 72 Stunden nach Ende der Messe abtransportiert werden. Falls der Aussteller aus irgendeinem Grund die Frist nicht einhalten kann, kann er den Veranstalter schriftlich um eine Verlängerung der Frist bitten; der Veranstalter entscheidet darüber und informiert den Aussteller entsprechend. Der Aussteller kann den Ausstellungsraum selbst gestalten, muss jedoch die erforderlichen Standards und geltenden Vorschriften einhalten.
Aussteller und Besucher der Messe sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hafenordnung der Marina Baotić, die Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen ist, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marina Baotić einzuhalten. Aussteller müssen sich um die ordnungsgemäße Abfallwirtschaft kümmern und diesen gemäß dem Plan zur Annahme und Handhabung von Abfällen und Rückständen von Schiffen entsorgen und auf die Einhaltung der Räume der Marina und aller darin befindlichen Gegenstände achten. Die Verwendung von offenem Feuer, Flüssiggas, Schweißgeräten und Maschinen, die Funken erzeugen, ist strengstens untersagt. In den Ausstellungsräumen und Pagoden gilt ein allgemeines Rauchverbot. Der Veranstalter der Messe sorgt für die Reinigung des Messegeländes, des Konferenzzeltes und der Durchgänge. Der Aussteller ist für die Reinigung der Stände verantwortlich, die täglich vor Beginn jedes Messetages durchgeführt werden muss. Verfügt der Aussteller nicht über eigenes Reinigungspersonal, dürfen nur vom Veranstalter der Messe autorisierte Unternehmen die Reinigung durchführen. Nach der Messe verpflichtet sich der Aussteller, den Raum und die zusätzliche Ausrüstung in dem Zustand an den Veranstalter zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, die Waren auf Kosten des Ausstellers zu entfernen und zu lagern. Alle Schäden, die der Aussteller möglicherweise verursacht, müssen von ihm beglichen werden.
Der Aussteller ist verpflichtet, die ausgestellten Gegenstände innerhalb von 72 Stunden nach Schließung der Messe abzuholen. Falls er die ausgestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist abholt, ist der Veranstalter berechtigt, dem Aussteller eine Gebühr gemäß der gültigen Preisliste für den täglichen Liegeplatz zu berechnen, bis die Rechnung vollständig gemäß der geltenden Preisliste des Veranstalters beglichen ist.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht an den Booten mit allem Zubehör sowie ein Pfandrecht (seerechtliches Privileg) an den Booten für alle unbezahlten Forderungen erwirbt. Das Zurückbehaltungsrecht des Veranstalters besteht bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen. Wenn der Aussteller die Schulden nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Schuld begleicht, wird der Veranstalter das Verfahren zur zwangsweisen Eintreibung seiner Forderungen einleiten.
Mit dem Pfandrecht (seerechtlichen Privileg) ist der Veranstalter befugt, eine einstweilige Verfügung zur Festsetzung des Bootes in Bezug auf die entstandene Forderung zu erwirken, um diese Forderung zu sichern, unabhängig davon, wem das Eigentum gehört.
Der Veranstalter hat bezüglich der betreffenden Forderungen ein Pfandrecht an den ausgestellten Gegenständen des Ausstellers, die Gegenstand einer Zwangsvollstreckung sein können, und kann diese bis zur Begleichung dieser Forderungen zurückbehalten.
Der Veranstalter als Gläubiger einer fälligen Forderung, in dessen Besitz sich die ausgestellten Gegenstände des Ausstellers befinden, hat das Recht, diese zurückzubehalten, bis seine Forderung erfüllt ist.
Promotion und Verkauf am Ausstellungsort
Im Ausstellungsbereich hat der Aussteller das Recht, nur Artikel auszustellen, deren Hersteller oder autorisierter Vertreter er ist, und Partner zu fördern, deren autorisierter Vertreter er ist. Sollte der Aussteller nicht in der Lage sein, nachzuweisen, dass er zur Vermarktung der in der Anmeldung angegebenen Produkte und Dienstleistungen berechtigt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausstellung solcher Produkte und Dienstleistungen auf der Messe zu untersagen. Der Aussteller darf auf der Messe ausschließlich die Ausrüstung und Produkte ausstellen, die er im Anmeldeformular angegeben hat, und muss sich strikt an die Bestimmungen des Anmeldeformulars/Ausstellungsvertrags halten, mit der Verpflichtung, dem Veranstalter spätestens bis zum 01.03.2025 eine Liste der Dienstleistungen, die er anbieten möchte, und der Exponate, die er ausstellen möchte, zur Genehmigung vorzulegen. Das Recht, jede Art von Tätigkeit auf dem Messegelände zu genehmigen (Anordnung der Ausstellungstische, Gastronomie, Verkauf, Aufnahmen usw.), liegt ausschließlich beim Veranstalter.
Der Aussteller ist verpflichtet, den Verkauf der im Anmeldeformular/Ausstellungsvertrag aufgeführten Produkte gemäß den Vorschriften durchzuführen und dafür zu sorgen, dass alle ausgestellten Produkte den Vorschriften und Standards der Republik Kroatien und der EU entsprechen. Für alle Produkte, die nicht konform sind, muss der Aussteller den Besucher schriftlich warnen. Jede Tätigkeit des Ausstellers, die andere Aussteller oder Besucher stört, sowie jede Form politischer Propaganda ist verboten.
Öffnungszeiten der Messe
Die Öffnungszeiten der Messe für Besucher sind am 10.04. und 13.04. von 10:00 bis 18:00 Uhr sowie am 11.04. und 12.04. von 10:00 bis 19:00 Uhr. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Exponate von der Eröffnung bis zur Schließung der Messe auszustellen und eine verantwortliche Person muss ständig am Ausstellungsstand anwesend sein.
Fahrzeugverkehr
Während der Messe gilt ein generelles Parkverbot innerhalb des Ausstellungsgeländes. Während der Dauer der Messe ist es den Ausstellern nur gestattet, mit einer gültigen Ausstellerkarte das Gelände von 7:00 bis 9:30 Uhr und nach 19:00 Uhr zu betreten. Der Aussteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Innere seines Fahrzeugs jederzeit von einem Mitarbeiter der Dalmatia Boat Show oder deren Vertretern unter Aufsicht des Ausstellers oder einer vom Aussteller bevollmächtigten Person überprüft werden kann.
Haftung und Versicherung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus irgendeinem Grund an den Booten, der Bootsausrüstung und anderen Ausstellungsgegenständen sowie persönlichen Gegenständen entstehen. Für Schäden, die der Veranstalter oder Dritte durch die Nutzung oder den Besitz von Booten oder anderen Ausstellungsgegenständen erleiden, haftet der Aussteller. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Boote bzw. Exponate bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Haftpflicht zu versichern und muss selbst für die Bewachung seines Eigentums sorgen. Aussteller, die Boote und Bootsausrüstung im Wasser ausstellen, sind verpflichtet, auch außerhalb der Messezeiten eine befugte Person bereitzustellen, die zur Bedienung dieser Boote oder Ausrüstungen befähigt ist. Daher liegt jede entstandene Beschädigung der Ausstellungsgegenstände ausschließlich in der Verantwortung des Ausstellers. Für fehlerhafte Einträge im offiziellen Messekatalog und/oder andere Arten von Messepublikationen wird keine Haftung übernommen (Druckfehler, formelle Fehler usw.). Der Veranstalter nimmt keine für den Aussteller bestimmten Sendungen entgegen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Verluste, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen.
Abfahrt/Tests
Testfahrten, Probefahrten und Vorführungen innerhalb oder außerhalb des Geländes und des Wassergebiets der Marina sind ausschließlich während der Öffnungszeiten der Messe gestattet. Der Veranstalter behält sich ausschließlich zur Sicherheit von Personen, ausgestellten Exponaten und Ausrüstung das Recht vor, vorübergehende Auslaufverbote zu erlassen sowie die vorübergehende Lagerung der ausgestellten Ausrüstung anzuordnen, falls unvorhersehbare Umstände oder schlechte Wetterbedingungen dies erfordern.
Mögliche Änderungen der Termine
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Aussteller rechtzeitig über alle relevanten Änderungen in der Organisation der Messe aufgrund unvorhergesehener Umstände zu informieren. Die Aussteller können für solche Änderungen keinen Schadensersatz vom Veranstalter verlangen.
Stornierung der Teilnahme
Im Falle einer Stornierung der Teilnahme durch den Aussteller behält der Veranstalter 100 % des Angebotsbetrags ein.
Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen auf der Veranstaltung zu erbringen. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die Veranstaltung aufgrund einer Absage durchzuführen, wird der Veranstalter den Ausstellern 100 % der bereits gezahlten Beträge auf ihr Konto zurückerstatten. Die Aussteller haben kein Recht, eine Entschädigung für zusätzliche Kosten oder Schäden zu verlangen, die durch die Absage der Veranstaltung entstehen könnten, und der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese zu ersetzen.
Akkreditierungen - Offizielle Ausweise
Die Regeln für die Ausstellung und Verwendung von offiziellen Akkreditierungen werden vom Veranstalter festgelegt, der die Aussteller rechtzeitig darüber informiert. Die Anzahl der Akkreditierungen hängt von der Größe der gemieteten Fläche ab. Der offizielle Ausweis wird auf den Namen der vom Aussteller akkreditierten Person ausgestellt, die der einzige autorisierte Nutzer ist. Der Aussteller muss den Antrag auf Erhalt der Akkreditierung ausfüllen und ihn dem Veranstalter spätestens bis zum 15.03.2025 übergeben. Im Falle einer verspäteten Einreichung des Antrags behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausstellung der Akkreditierungen gemäß der geltenden Preisliste zu berechnen. Bei Missbrauch der Akkreditierung kann der Veranstalter die Erbringung von Dienstleistungen verweigern, und die Person, die den Missbrauch begangen hat, wird dauerhaft von der Messe ausgeschlossen.
Fotos, Audio-, Videoaufnahmen und Werbematerial
Der Veranstalter ist während der Messe berechtigt, ungehindert Fotos zu machen sowie andere Arten von Video- und Audioaufnahmen in den zur Verfügung gestellten Ausstellungsräumen anzufertigen und diese für eigene und allgemeine Zwecke zu verwenden. Die Aussteller verzichten in diesem Zusammenhang auf jegliche Urheberrechte und Ansprüche und sind nicht berechtigt, solche Aufnahmen ohne besondere Genehmigung des Veranstalters zu machen, außer innerhalb ihres eigenen Ausstellungsraums. Im Falle einer besonderen Genehmigung durch den Veranstalter sind die Aussteller verpflichtet, den Namen der Messe Dalmatia Boat Show hervorzuheben. Der Aussteller ist berechtigt, sein Werbematerial den Besuchern nur innerhalb des von ihm gemieteten Raums zur Verfügung zu stellen, andernfalls wird der Veranstalter sämtliches Werbematerial des Ausstellers, das sich außerhalb seines Standes befindet, beschlagnahmen und entfernen.
Verletzung der Pflichten
Ein Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen berechtigt den Veranstalter, den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine Rückerstattung der gezahlten Beträge oder Reklamationen möglich sind.
Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Bedingungen sind in kroatischer und englischer Sprache verfasst, wobei im Falle eines Streits, einer Unklarheit bezüglich der Auslegung oder Anwendung einzelner Bestimmungen die in kroatischer Sprache verfasste Version maßgeblich ist. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Verletzung oder falschen Interpretation der Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen, der Anmeldung/des Vertrags, des Anmeldeformulars usw. ergeben, stimmen der Veranstalter und der Aussteller der Zuständigkeit des Handelsgerichts in Zagreb zu. Es gilt das Recht der Republik Kroatien. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen sowie jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Teile seines Geschäfts zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben. Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Interessenten und Aussteller über Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu informieren, die sie bei der Ausfüllung des Anmeldeformulars angegeben haben.
Datenschutzrichtlinie
Die Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten kann per E-Mail an: marketing@marinabaotic.com oder schriftlich an: Don Petra Špike 2a, 21218 Seget Donji, Republik Kroatien, mit dem Vermerk: „An den Datenschutzbeauftragten“ beantragt werden. Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit erhoben und zurückgezogen werden, und es kann die Beendigung der weiteren Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten verlangt werden.
KONTAKT
NAUTIČKI CENTAR TROGIR d.o.o.
Don Petra Špike 2a
21218 Seget Donji, Hrvatska
OIB: 07388469760
Aleksandra Bujević: +385 (0)91 280 0006
Nataša Cecić Mihotić: +385 (0)91 280 0906
Email: info@dalmatia-boatshow.com